Fortbildung

In der Schweiz tätige Ophthalmologinnen und Ophthalmologen sind nach dem Erwerb des Facharzttitels zur regelmässigen Fortbildung verpflichtet. Als Kernfortbildung für Ophthalmologie gilt eine Fortbildung, die für ein ophthalmologisches Zielpublikum bestimmt ist. Sie muss dem Erhalt sowie der Aktualisierung des im Rahmen des Facharzttitels Ophthalmologie erworbenen medizinischen Wissens dienen, das für die einwandfreie Betreuung (Untersuchung, Diagnose, Behandlung, Beratung und Prävention) von Patientinnen und Patienten erforderlich ist.

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