Lockerung der Massnahmen zu COVID-19

Ab 6. Juni lockert der Bundesrat weitere Massnahmen.

Viele der eingeschränkten Aktivitäten in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung und Sport sind ab dann wieder möglich. Voraussetzungen dazu: Präsenzlisten, Schutzkonzepte und Einhalten der Hygiene- und Verhaltensregeln.

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