Reduktion der Fortbildungspflicht für die Jahre 2020 und 2021

Die COVID-19-Krise verunmöglicht die Durchführung von vielen Kongressen, Fortbildungsveranstaltungen und Kursen. Die meisten Ärztinnen und Ärzten sind nicht in der Lage ihrer Fortbildungspflicht vollständig nachzukommen – auch wenn für das Fortbildungsdiplom jeweils eine 3-jährigen Fortbildungsperiode zur Verfügung steht.

Die Geschäftsleitung des SIWF hat deshalb nach Konsultation aller Fachgesellschaften in einem ersten Schritt entschieden, die für das Jahr 2020 geforderten 50 Credits auf 25 Credits zu halbieren, Ende Oktober wurde eine weitere «COVID-Gutschrift» im Umfang von 10 Credits beschlossen.

Im März 2021 hat der Vorstand des SIWF auch für das Jahr 2021 eine «COVID-Gutschrift» im Umfang von 25 Credits gesprochen.

Konkret haben alle BenutzerInnen der SIWF-Fortbildungsplattform automatisch einen Eintrag in ihrem individuellen Fortbildungsprotokoll («Gutschrift COVID-19») erhalten. Im Jahr 2020 im Umfang von 35 Credits und im Jahr 2021 im Umfang von 25 Credits. Diese Gutschriften können wie eine Veranstaltung individuell genutzt werden (z.B. als Kernfortbildung in einem bestimmten Fachgebiet).