Fortbildungsdiplom

Die Aufzeichnung der absolvierten Fortbildung erfolgt durch das Führen eines Fortbildungsprotokolls im Sinne der Selbstdeklaration. Nach einer Fortbildungsperiode von jeweils drei Kalenderjahren kann ein Fortbildungsdiplom bzw. eine Fortbildungsbestätigung beantragt werden. Diese Urkunde bestätigt die Erfüllung der fachspezifischen Fortbildungspflicht gegenüber Gesundheitsbehörden und Versicherungen (inkl. Besitzstandpositionen) und wird automatisch ins öffentlich zugängliche Ärzteregister des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) übertragen.

Die Aufzeichnung der absolvierten Fortbildung erfolgt über die Fortbildungsplattform myFMH, seit 01. Januar 2018 ist eine elektronische Erfassung des Fortbildungsprotokolls über diese Plattform obligatorisch. Die Eingabefrist bis jeweils Ende Januar des aktuellen Jahres wurde aufgehoben.

Beim Erfassen der einzelnen Fortbildungseinheiten können die Teilnahmebescheinigungen optional hochgeladen werden. Sie sind aber dennoch verpflichtet, die Originale während zehn Jahren aufzubewahren, um sie bei Bedarf im Rahmen einer Stichprobenkontrolle durch die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG) vorzuweisen. Beachten Sie die korrekte Deklaration von Credits der fachspezifischen ophthalmologischen Kernfortbildung sowie von Credits der erweiterten Fortbildung (=anerkannt durch eine andere Fachgesellschaft, eine kantonale Gesellschaft oder das SIWF).

Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie die minimale Anzahl Credits pro Fortbildungsperiode unter Berücksichtigung dieser Limitationen korrekt erreichen. Am Ende einer Fortbildungsperiode von drei Kalenderjahren können Sie das Fortbildungsdiplom bzw. die Fortbildungsbestätigung direkt online beantragen und ausdrucken. Falls Sie in eine Stichprobenkontrolle fallen sollten, werden Sie aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Für SOG-Mitglieder ist die Ausstellung des Fortbildungsdiploms kostenlos. Von Nichtmitgliedern wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 400.- erhoben.

SOG-CME-Akkreditierung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Kongresse

Einleitung

Die Hauptaufgabe der ärztlichen Fortbildung (Continuing Medical Education – CME) ist die Bereitstellung hochwertiger Gesundheitsversorgung durch Bildung und evidenzbasierte klinische Praxis.

Es gibt zahlreiche nationale und internationale Systeme zur Evaluierung von CME und beruflicher Weiterentwicklung (Continuous Professional Development – CPD). Sie sollen sicherstellen, dass bei der Planung medizinischer Veranstaltungen, bei Kongressen, Symposien und CME-Veranstaltungen das Hauptaugenmerk darauf liegt, Gesundheitsfachpersonen zusammenzubringen, um neueste Forschungsergebnisse, Therapiefortschritte und wissenschaftliche Entdeckungen weltweit zu verbreiten. Dies soll letztlich der Verbesserung der Patientenversorgung dienen.

Das Schweizerische Akkreditierungssystem für CME auf dem Gebiet der Ophthalmologie (im Folgenden SOG-CME-Stelle) ist ein Arbeitsausschuss der Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft (SOG) und untersteht dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF), das die SOG-CME-Stelle damit beauftragt hat, CME für ophthalmologische Veranstaltungen, Kongresse und andere Arten von Fortbildungen auf der Grundlage der offiziellen SIWF-Publikation (Fortbildungsordnung – FBO) vom 25. April 2002, revidiert am 28. September 2017, bereitzustellen. Die allgemeinen Regeln und Verfahrensvorschriften der SOG-CME-Stelle ähneln dem europäischen System und sind davon beeinflusst; das europäische System wurde vom Europäischen Akkreditierungsrat für CME – EACCME) ausgearbeitet und wird regelmässig aktualisiert. Der EACCME wurde im Jahr 2000 von der UEMS mit dem Ziel geschaffen, in den verschiedenen Ländern und ungeachtet der Vielfalt der Bildungssysteme zum Erreichen höchstmöglicher Standards bei der Entwicklung, Bereitstellung und Harmonisierung von CME und später CPD beizutragen.

Die SOG-CME-Stelle setzt sich aus Mitgliedern der Fort-und Weiterbildungskommission zusammen, die von der Generalversammlung der SOG gewählt werden.

In der Schweiz tätige Ophthalmologinnen und Ophthalmologen sind nach dem Erwerb des Facharzttitels zur regelmässigen Fortbildung verpflichtet. Als Kernfortbildung für Ophthalmologie gilt eine Fortbildung, die für ein ophthalmologisches Zielpublikum bestimmt ist. Sie muss dem Erhalt sowie der Aktualisierung des im Rahmen des Facharzttitels Ophthalmologie erworbenen medizinischen Wissens dienen, das für die einwandfreie Betreuung (Untersuchung, Diagnose, Behandlung, Beratung und Prävention) von Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Anrechenbar sind alle Fortbildungen, die von der SOG automatisch (Ziffer 3.2.2 FBP) oder auf Antrag eines Anbieters (Ziffer 3.2.3 FBP) als fachspezifische Kernfortbildung anerkannt sind.

Veranstaltungen, welche die SOG-CME-Stelle akkreditieren kann

Eine mit CME-Punkten akkreditierbare Tagung oder Veranstaltung hat definitionsgemäss den primären Zweck, Fachärztinnen und Fachärzten Schulungsmaterial medizinischer Art zur Verfügung zu stellen, und soll deren Fortbildung dienen. Erforderlich ist die persönliche Anwesenheit der Teilnehmenden oder eine kontrollierte Telepräsenz. Jede Form der Präsenz und Teilnahme erfordert einen robusten, standardisierten Kontrollmechanismus zur Bestätigung der Teilnahme.

Die SOG-CME-Stelle kann folgende ophthalmologische Veranstaltungen akkreditieren:

  • Wissenschaftliche und fachliche Veranstaltungen mit Themen, die im Interessensbereich von Medizinerinnen und Medizinern und Chirurginnen und Chirurgen liegen, die in der Ophthalmologie tätig sind, sowie einen Inhalt aufweisen, der auf die Verbesserung der allgemeinen und fachlichen ophthalmologischen Kenntnisse abzielt
  • Wissenschaftliche und fachliche Veranstaltungen in der Schweiz
  • Wissenschaftliche und fachliche Veranstaltungen ausserhalb der Schweiz, sofern eine nationale (durch das Land, in dem die Veranstaltung stattfindet) oder internationale Akkreditierung (EACCME, AMA-CME, kanadische RCPSC-CME) vorliegt. Die SOG-CME-Stelle wandelt nationale, nicht schweizerische CME-Punkte gemäss den Schweizer Regeln um. EACCME-, AMA- oder RCPSC-akkreditierte CME werden automatisch anerkannt.

Von einer SOG-CME-Akkreditierung ausgeschlossen sind:

  • Ausserhalb der Schweiz stattfindende Veranstaltungen und Kongresse, die keine nationale oder internationale (EACCME) Akkreditierung erhalten haben
  • Diskussionsveranstaltungen in Kleingruppen ohne besonderes wissenschaftliches Programm
  • Veranstaltungen für Assistenzärztinnen und -ärzte oder Studierende, die in Verbindung mit der Arbeitsstelle, dem Zentrum, der Einrichtung oder dem Spital stehen
  • Veranstaltungen mit nichtophthalmologischem Inhalt
  • Workshops ohne strukturiertes Programm oder strukturierten Inhalt, ohne festgelegte Vortragende
  • Generalversammlungen von nationalen Gesellschaften sowie Meetings, die sich auf funktionelle, administrative und finanzielle Aspekte unseres Berufsstandes konzentrieren, werden nicht mit CME-Punkten akkreditiert; diese beziehen sich ausschließlich auf wissenschaftliche Fortbildungen.

Beantragung einer CME-Akkreditierung durch Anbieter und Organisatoren einer Veranstaltung

Füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus, um sich als Anbieterin bzw. Anbieter einer Veranstaltung oder eines Kongresses registrieren zu lassen.

Eine Anbieterin bzw. ein Anbieter ist eine qualifizierte Fachärztin bzw. ein qualifizierter Facharzt, die bzw. der die Verantwortung für den Antrag übernimmt. Diese Person muss bei der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte registriert sein.

  • Die SOG-CME-Stelle prüft ausschliesslich vollständig ausgefüllte Formulare mit fertig ausgearbeitetem Programm.
  • Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingebracht werden. Anträge, die weniger als acht Wochen vor der Veranstaltung eingebracht werden, werden nicht berücksichtigt.
  • Das Programm muss vollständig dargestellt werden:
  • Namen aller Vortragenden, alle müssen vor dem Einreichen bestätigt sein.
  • Genauer Zeitplan jeder Sitzung
  • Genauer Zeitplan der Debatten und Diskussionen
  • Genauer Zeitplan der Pausen (Kaffeepause, Mittagspause)

Akkreditierungsverfahren

  • Das Akkreditierungsverfahren dauert höchstens zwei Wochen nach Beantragung.
  • Die CME-Punkte werden auf folgender Grundlage anerkannt:

1 h tatsächlicher Fortbildungsaktivität entspricht 1 CME-Punkt, 1 ½ h = 1 CME-Punkt , 1 ¾ h = 2 CME-Punkte etc; CME-Teilpunkte werden nicht vergeben.

Teilnehmende können sich höchstens 8 CME-Punkte pro Tag anrechnen lassen, 4 CME-Punkte pro halbem Tag.

  • Falls die Anbieterin bzw. der Anbieter mit der CME-Akkreditierung nicht einverstanden ist, kann sie bzw. er die SOG-CME-Stelle innert einer Woche nach dem Entscheid kontaktieren, um detaillierte Informationen zu erhalten.
  • Falls der Antrag nicht vollständig ist, wird er von der SOG-CME-Stelle nicht berücksichtigt.
  • Der CME-Stelle steht das Recht zu, genauere Informationen anzufordern, falls der Antrag als nicht vollständig erachtet wird.
  • Sobald das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen ist und die SOG-CME-Stelle die offizielle Zahl der CME-Punkte akkreditiert hat, erhält die Anbieterin bzw. der Anbieter eine Benachrichtigung per E-Mail.
  • Sobald die Anbieterin bzw. der Anbieter die offizielle Bestätigung der Akkreditierung erhalten hat, kann sie bzw. er die Zahl der CME-Punkte auf dem offiziellen Programm vor der Veranstaltung veröffentlichen.
  • Die Anbieterin bzw. der Anbieter ist für die Kontrolle der Anwesenheit der Teilnehmenden verantwortlich.

Feedback-Fragebogen für Teilnehmende an Veranstaltungen und Kongressen

  • Die Anbieterin bzw. der Anbieter ist dafür verantwortlich, den Feedback-Fragebogen an alle Teilnehmenden zu verteilen und am Ende der Veranstaltung einzusammeln.
  • Es wird von den Teilnehmenden erwartet, Feedback zur Veranstaltung zu geben; es obliegt der Anbieterin bzw. dem Anbieter, Möglichkeiten zu finden, die Teilnehmenden zu motivieren, den Fragebogen auszufüllen und am Ende der Veranstaltung persönlich abzugeben.
  • Es wird von der Anbieterin bzw. dem Anbieter erwartet, den Fragebogen einzusammeln, auszuwerten und an die SOG-CME-Stelle zur Analyse und Archivierung zu übermitteln.
  • Es wird von der Anbieterin bzw. dem Anbieter erwartet, nach der Veranstaltung allen Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zu übermitteln, auf der die Anzahl der von der SOG-CME-Stelle akkreditierten CME-Punkte vermerkt ist.

 

Antrag auf CME-Akkreditierung als Teilnehmende/r einer nationalen oder internationalen Veranstaltung

Nationale Veranstaltungen

Nach Veranstaltungen, die in der Schweiz stattfinden und von der SOG-CME-Stelle akkreditiert wurden, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und die CME-Akkreditierung. Sie können die CME-Punkte automatisch auf MyFMH herunterladen.

Internationale Veranstaltungen

Falls die Veranstaltung ausserhalb der Schweiz stattfindet und von EACCME, der amerikanischen AMA-CME oder der kanadischen RCPSC-CME akkreditiert wurde, erkennt die SOG-CME-Stelle automatisch die unveränderte Anzahl von CME-Punkten an. Sie können die CME-Punkte auf MyFMH herunterladen.

Falls die Veranstaltung von einer nationalen Organisation ausserhalb der Schweiz organisiert wurde und dabei nationale CME-Punkte erworben wurden, senden Sie die Teilnahmebestätigung und die CME-Akkreditierung bitte an die SOG-CME-Stelle sog@STOP-SPAM.imk.ch, welche die Umwandlung durchführt.

Falls die Veranstaltung von einer nationalen Organisation ausserhalb der Schweiz organisiert und die Organisation keine CME beantragt hat oder keine CME-Punkte anerkannt wurden, können Sie keinen Antrag bei der SOG-CME-Stelle einreichen.

Grundsätzliches:

In der Schweiz tätige Ophthalmologinnen und Ophthalmologen müssen im Verlauf eines Jahres 80 CME-Punkte erwerben:

  • 50 Credits nachweisbare und strukturierte Fortbildung, davon mind. 25 Credits fachspezifische Kernfortbildung und bis zu 25 Credits erweiterte Fortbildung in einem anderen Fachgebiet
  • 30 Credits Selbststudium aus frei wählbaren Gebieten
Permanent anerkannte Fortbildungen

CME from these meetings are automatically accepted by the SOG

  • DOG
  • SOI
  • SOE
  • SFO
  • ARVO
  • Euretina
  • Eurocornea
  • ASCRS
  • ESCRS
  • AAO
  • EGS