Weiterbildung

Medizinerinnen und Mediziner, die nach dem Universitätsstudium als Ophthalmologin oder Ophthalmologe tätig sein wollen, müssen eine fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt, zur Fachärztin in Ophthalmologie absolvieren.

SOG Fellowship

Gemäss Grundsatzentscheid an der Generalversammlung vom 25. August 2022 vergibt die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft einmal pro Jahr Unterstützungsgelder im Rahmen eines SOG Fellowship im Wert von maximal CHF 50'000.--. 

Alle Informationen zum Zweck, den Voraussetzungen für einen  Antrag & zum Bewertungsprozess sind den Richtlinien über die Gewährung eines Stipendiums der Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft zu entnehmen.

Einreichefrist 2023: Der Antrag muss bis zum 31. Juli 2023 beim Generalsekretariat der SOG eingereicht werden.
 
Der Antrag umfasst zwingend:

  • Curriculum vitae zur Person, zum Medizinstudium, zur Dissertation (falls vorhanden) und zur bisherigen beruflichen Laufbahn
  • Urkunde des Staatsexamens oder eines eidgenössisch anerkannten Titels zum Abschluss des Medizinstudiums
  • Dissertations-, allenfalls Habilitationsurkunde
  • Publikationsliste
  • Drei Referenzschreiben
    -  Direkt vorgesetzte Mitarbeiter/in
    -  Leiter/in der Institution
    -  Frei zu wählende Person
  • Bestätigung der Wiederanstellung in der Schweiz
  • Klar formuliertes und gut strukturiertes Projekt
    -  Hintergrund
    -  Zielvorstellungen
    -  Ablauf des Fellowships
    -  Persönliche Nachhaltigkeit und Wert des Fellowships für die Schweiz
  • Adresse der Gastinstitution
    -  Kurzes Outline der Gastinstitution
    -  Angabe der Betreuungsperson
    -  Motivationsschreiben der Gastinstitution fürs Fellowship
    -  Begründung der Wahl der Gastinstitution
  • Angabe wie die finanziellen Mittel eingesetzt werden («Businessplan»)
  • Offenlegung von weiteren finanziellen Unterstützungen oder Lohnzahlungen durch die Gastinstitution 
Weiterbildungsordnung (WBO) & Weiterbildungsprogramm (WBP)

Allgemeine, für alle Facharzttitel geltende Grundsätze, etwa zur Anerkennung von Weiterbildungsstätten oder Regelung der Zuständigkeiten, sind in der Weiterbildungsordnung (WBO) enthalten.Details dieser Spezialisierung auf das Fachgebiet Ophthalmologie, wie etwa Weiterbildungsdauer und -Inhalt, sind hingegen im Weiterbildungsprogramm (WBP) geregelt.
 

E-Logbuch

Das elektronische Logbuch (e-Logbuch) erleichtert Assistenzärztinnen und Assistenzärzten die Dokumentation der Weiterbildung. Alle erfassten Daten werden in einem sicheren System beim Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) gespeichert und können jederzeit heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Am 11. Oktober 2021 wurde das neue e-Logbuch eingeführt. Damit wird den Ärzt:innen in Weiterbildung eine neue, zeitgemässe Software zur Verfügung gestellt, um ihre Weiterbildung zu dokumentieren. Das neue e-Logbuch funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie das bisherige; es hat jedoch eine gänzlich andere Benutzeroberfläche.

 

Notstandsregelung COVID-19: Schreiben SIWF

Mini-Clinical Evaluation Exercise (Mini-CEX) und Direct Observation of Procedural Skills (DOPS)

Pro Weiterbildungsjahr müssen Assistenzärztinnen und Assistenzärzte der Ophthalmologie insgesamt vier sogenannte Mini-CEX oder DOPS durchführen. Es handelt sich dabei um Arbeitsplatz-basierte Assessments, die als Feedback-Instrumente für den klinischen Alltag dienen. Mini-CEX und DOPS erleichtern das Festlegen von Lernzielen im Anschluss an eine direkte Beobachtung und die Dokumentation des Weiterbildungsstandes. Wiederholt durchgeführt, bilden Arbeitsplatz-basierte Assessments eine hilfreiche Diskussionsgrundlage für Evaluations- und Mitarbeitergespräche.
 

Anerkennung ausländischer Weiterbildung

Für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung in Ophthalmologie im Ausland absolviert haben und keinen schweizerischen Facharzttitel besitzen, besteht die Möglichkeit, diese Weiterbildung in der Schweiz anerkennen zu lassen.

Bei Ärztinnen und Ärzten, die ihre Weiterbildung nicht in der Schweiz oder der EU durchlaufen haben, entscheidet die Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel.
 

Schwerpunkttitel Ophthalmochirurgie

Nach Erlangung des eidgenössischen oder Anerkennung eines ausländischen Facharzttitels können Ophthalmologinnen und Ophthalmologen eine Weiterbildung in Ophthalmochirurgie durchlaufen. Der Erwerb des Schwerpunkttitels in Ophthalmochirurgie dauert mindestens zwei Jahre.
 

Mikrochirurgie-Kurs

Durchführung 2024:
27./28. September 2024
ESASO Traningscenter, Lugano

Link zur Anmeldung

SOG Refraktionskurs

Refraktionskurs SOG-SSO
19. - 22. März 2024 
KSA Aarau  
(Kurssprache deutsch)
Zur Anmeldung.

Cours de réfraction
05 - 08 novembre 2024
Yverdon
(en français)
weitere Informationen folgen.

Internationale Weiterbildungsprogramme

In der Schweiz tätige Assistenzärztinnen und Assistenzärzte der Ophthalmologie haben die Möglichkeit, Teile ihrer Weiterbildung im Ausland zu absolvieren. Internationale Weiterbildungs- oder Residency-Programme werden etwa vom International Council of Ophthalmology (ICO) oder vom European Board of Ophthalmology (EBO) angeboten.

Klären Sie vor Absolvierung der Residency-Programme ab, ob und in welchem Umfang die gewünschte Weiterbildung angerechnet wird. Die Beurteilung erfolgt durch das SIWF.
 

Facharzttitelgesuch für Ophthalmologie – wann und wie?

Das elektronische Logbuch (e-Logbuch) ist ein Tool für Assistenzärztinnen und -ärzte zur Dokumentation ihrer Weiterbildung. Alle erfassten Daten werden in einem sicheren System beim SIWF gespeichert und können jederzeit im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Die im e-Logbuch aufgeführten fachspezifischen Weiterbildungsinhalte bilden im Wesentlichen das Weiterbildungsprogramm ab und wurden von der Fachgesellschaft festgelegt.

Hier gehts zu den Informationen zum E-Logbuch.