Weiterbildung
Medizinerinnen und Mediziner, die nach dem Universitätsstudium als Ophthalmologin oder Ophthalmologe tätig sein wollen, müssen eine fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt, zur Fachärztin in Ophthalmologie absolvieren.
Facharztprüfung Ophthalmologie, Schwerpunktprüfung Ophthalmochirurgie & Erwerb des Facharzt- sowie Schwerpunkttitels
Hinsichtlich der diesjährigen Facharzt- und Schwerpunktprüfung sowie des Titelerwerbs haben uns in den vergangenen Tagen einige Anfragen erreicht. Einige der häufig gestellten Fragen möchten wir im Folgenden gerne beantworten.
Notstandsregelung II des SIWF
In seiner Notstandsregelung II vom 8. April 2020 behandelt das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) den Ausfall von Facharzt- und Schwerpunkttitelprüfungen:
1. Erteilung Facharzt- oder Schwerpunkttitel
Kandidatinnen und Kandidaten, die alle Voraussetzungen inklusive Facharzt- oder Schwerpunktprüfung erfüllen und dringend auf die Erteilung des Facharzt- oder Schwerpunkttitels angewiesen sind, stellen im e-Logbuch ein entsprechendes Titelgesuch (Bearbeitungsdauer: 8-12 Wochen; Kosten: CHF 4'000.-). Das ausgedruckte und unterzeichnete Antragsformular senden Sie dann unter Beilage der Unterlagen gemäss Checkliste an folgende Adresse:
Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF)
Nussbaumstrasse 29, Postfach
3000 Bern 15
2. Bestätigung über Erfüllung der Voraussetzungen zum Titelerwerb
Wenn der Facharzt- oder Schwerpunkttitel nicht erteilt werden kann, weil die Facharzt- oder Schwerpunktprüfung noch nicht erfolgreich absolviert wurde, stellt das SIWF auf Wunsch eine Bestätigung aus, wonach sämtliche Voraussetzungen – insbesondere auch die Lernziele – erfüllt sind mit Ausnahme der unverschuldet nicht absolvierten Prüfung. Die Bestätigung dient dazu, vom Kanton eine Berufsausübungsbewilligung (unter Vorbehalt) zu erhalten oder die Voraussetzungen für eine vom Spital geplante Beförderung bzw. Lohnerhöhung zu erfüllen.
3. Facharzt- und Schwerpunkttitel mit Auflage
Mithilfe der Bestätigung der SIWF-Titelkommission kann coronabedingt noch vor Ablegen des Facharztexamens – bei Erfüllung sämtlicher übriger Bedingungen der WBO – das Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten über Karriereplanung und Beförderung geführt oder beim Kanton eine Berufsausübungsbewilligung für die Praxistätigkeit beantragt werden. Die Diplomurkunde wird erst nach Eingang des fehlenden Nachweises abgegeben. Wird der Nachweis nicht innert Frist eingereicht, fällt die Titelerteilung dahin.
Eine Herabstufung der Anforderungen für den Facharzttitel Ophthalmologie oder den Schwerpunkttitel Ophthalmochirurgie gibt es aufgrund von COVID-19 nicht, da dies die Qualität der Weiterbildung reduzieren würde. Das heisst die Facharzt- resp. Schwerpunkttitel werden erst definitiv erteilt, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die Ausbildung zur Ophthalmochirurgin oder zum Ophthalmochirurgen kann erst am Tag nach der schriftlichen Anerkennung zur Fachärztin resp. zum Facharzt beginnen. Die Anforderungen sind unverändert. Falls eine Standortbestimmung die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen zur Erteilung des Facharzttitels bestätigt hat (ausser dem bestandenen Examen), werden die ab dem im Dokument genannten Datum durchgeführten Operationen zwecks Schwerpunkttitel Ophthalmochirurgie bereits anerkannt/gezählt.
Generelle Empfehlungen
Jede Ärztin und jeder Arzt, der oder die einen Facharzt- oder Schwerpunkttitel erwerben möchte, sollte fortlaufend ihre oder seine mehrmals jährlich stattfindenden Beurteilungen im persönlichen Logbuch erfassen. Damit erspart sie oder er sich Verzögerungen nach Absolvieren der erforderlichen 5 Jahre Weiterbildung, weil bei der Antragstellung fehlende Nachweise einfacher erkannt werden. Ein etappenweises Einsenden der Unterlagen an das SIWF ist vor einem Auslandaufenthalt, einer Mutterschaft oder einer sonstigen Pause in der Weiterbildung ebenfalls ratsam, sogenannte Standortbestimmung.
Bei Auslandaufenthalten ist auch die Funktion und das Arbeitspensum wichtig, also wird zum Teil der Arbeitsvertrag mit der ausländischen Institution angefragt. Zudem zählen nur jeweils Etappen von mindestens drei Monaten an anerkannten Weiterbildungsstätten.
Alle Zeugnisse und Bestätigungen sind aufzubewahren, weil diese unter Umständen im Original angefordert werden bei Prüfung der Anträge durch die Weiterbildungskommission des SIWF.
Fragen & weitere Informationen
Konsultieren Sie bei persönlichen Anliegen zur fachärztlichen Weiterbildung grundsätzlich Ihre ärztliche Vorgesetzte oder Ihren ärztlichen Vorgesetzten – sie oder er ist diesbezüglich Ihr primärer Ansprechpartner. Sollten Sie anschliessend immer noch Fragen haben, kümmert sich die SOG (sog@imk.ch) gerne um deren Beantwortung.
Fragen, welche den Facharzt- oder Schwerpunkttitel im Generellen betreffen, können Sie der Geschäftsstelle des SIWF (info@siwf.ch; +41 31 503 06 00) stellen.
Allgemeine, für alle Facharzttitel geltende Grundsätze, etwa zur Anerkennung von Weiterbildungsstätten oder Regelung der Zuständigkeiten, sind in der Weiterbildungsordnung (WBO) enthalten.Details dieser Spezialisierung auf das Fachgebiet Ophthalmologie, wie etwa Weiterbildungsdauer und -Inhalt, sind hingegen im Weiterbildungsprogramm (WBP) geregelt.
Das elektronische Logbuch (e-Logbuch) erleichtert Assistenzärztinnen und Assistenzärzten die Dokumentation der Weiterbildung. Alle erfassten Daten werden in einem sicheren System beim Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) gespeichert und können jederzeit heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Am 11. Oktober 2021 wurde das neue e-Logbuch eingeführt. Damit wird den Ärzt:innen in Weiterbildung eine neue, zeitgemässe Software zur Verfügung gestellt, um ihre Weiterbildung zu dokumentieren. Das neue e-Logbuch funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie das bisherige; es hat jedoch eine gänzlich andere Benutzeroberfläche.
Pro Weiterbildungsjahr müssen Assistenzärztinnen und Assistenzärzte der Ophthalmologie insgesamt vier sogenannte Mini-CEX oder DOPS durchführen. Es handelt sich dabei um Arbeitsplatz-basierte Assessments, die als Feedback-Instrumente für den klinischen Alltag dienen. Mini-CEX und DOPS erleichtern das Festlegen von Lernzielen im Anschluss an eine direkte Beobachtung und die Dokumentation des Weiterbildungsstandes. Wiederholt durchgeführt, bilden Arbeitsplatz-basierte Assessments eine hilfreiche Diskussionsgrundlage für Evaluations- und Mitarbeitergespräche.
Für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung in Ophthalmologie im Ausland absolviert haben und keinen schweizerischen Facharzttitel besitzen, besteht die Möglichkeit, diese Weiterbildung in der Schweiz anerkennen zu lassen.
Bei Ärztinnen und Ärzten, die ihre Weiterbildung nicht in der Schweiz oder der EU durchlaufen haben, entscheidet die Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel.
Nach Erlangung des eidgenössischen oder Anerkennung eines ausländischen Facharzttitels können Ophthalmologinnen und Ophthalmologen eine Weiterbildung in Ophthalmochirurgie durchlaufen. Der Erwerb des Schwerpunkttitels in Ophthalmochirurgie dauert mindestens zwei Jahre.
Durchführung 2023:
22./23. September 2023
ESASO Traningscenter, Lugano
In der Schweiz tätige Assistenzärztinnen und Assistenzärzte der Ophthalmologie haben die Möglichkeit, Teile ihrer Weiterbildung im Ausland zu absolvieren. Internationale Weiterbildungs- oder Residency-Programme werden etwa vom International Council of Ophthalmology (ICO) oder vom European Board of Ophthalmology (EBO) angeboten.
Klären Sie vor Absolvierung der Residency-Programme ab, ob und in welchem Umfang die gewünschte Weiterbildung angerechnet wird. Die Beurteilung erfolgt durch das SIWF.
Das elektronische Logbuch (e-Logbuch) ist ein Tool für Assistenzärztinnen und -ärzte zur Dokumentation ihrer Weiterbildung. Alle erfassten Daten werden in einem sicheren System beim SIWF gespeichert und können jederzeit im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Die im e-Logbuch aufgeführten fachspezifischen Weiterbildungsinhalte bilden im Wesentlichen das Weiterbildungsprogramm ab und wurden von der Fachgesellschaft festgelegt.