Informationen der SOG

Neue Richtlinien zur Verkehrsmedizinischen Beurteilung des Sehvermögens

Anbei finden Sie die neuen Richtlinien zur Verkehrsmedizinischen Beurteilung des Sehvermögens, die seit dem 1. September 2023 in Kraft getreten sind.

Neue Richtlinien zur Verkehrsmedizinischen Beurteilung des Sehvermögens

NEWS 27.06.2022 | FMH: Informationen über das Maskentragen zum Schutz vor Ansteckung

Die abnehmende Immunität der Bevölkerung und der begrenzte Schutz durch frühere Impfungen oder Infektionen mit anderen SARS-CoV-2-Varianten tragen zur schnellen Ausbreitung der BA.4- und insbesondere BA.5-Varianten von Omikron in der Schweiz bei. Aufgrund der daraus resultierenden stark steigenden Covid-19-Inzidenz, einer Zunahme der Covid-19-Hospitalisationen in den Akutstationen und einer leichten Zunahme der Belegung der Intensivstationen während der letzten Wochen sowie den bereits bestehenden Personalengpässen gelangen wir mit einer Aktualisierung unserer Empfehlung betreffend das Tragen von Schutzmasken in den Arztpraxen an Sie.
 
Gemäss Bundesratsentscheid vom März 2022 befinden wir uns in der normalen Lage.
Die FMH gibt in Übereinstimmung mit dem sanitätsdienstlichen Koordinationsgremium (SANKO) und Swissnoso trotz fehlender politischer Empfehlungen und weiterhin aufgehobenen Schutzmassnahmen neu folgende Empfehlungen hinsichtlich des Tragens von Schutzmasken in Arztpraxen ab.

Neu, zusätzlich: 

  • Generell sollte in einer Arztpraxis beim Patientenkontakt eine Maske getragen werden. Ebenso ist das Tragen von Masken für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher der Arztpraxen empfohlen. Beachten Sie diesbezüglich auch Vorgaben Ihres Praxisstandort-Kantons.

Bestehende Empfehlungen:

  • Die respiratorische Standard-Etikette ist weiterhin gültig: Alle Patientinnen und Patienten mit Symptomen (Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber) einer Atemwegsinfektion sollen beim Besuch einer Arztpraxis weiterhin eine Maske tragen. Dies zum Schutz anderer Patientinnen und Patienten und des Personals. Ebenso sollen alle Personen, die in einer Praxis arbeiten, diese dringliche Empfehlung befolgen.
  • Risikopatientinnen und -patienten (z. B. schwer immunsupprimierte Patienten/Transplantationspatienten) wird das Tragen einer FFP2-Maske zum Selbstschutz empfohlen. Das Praxispersonal sollte beim Kontakt mit Risikopatientinnen ebenfalls weiterhin eine Maske tragen.
  • Generell sollten sich in den Arztpraxen alle Personen, die dies möchten, weiterhin mit einer Maske schützen können.

Begründung
Gegenwärtig zeichnet sich ein starker Anstieg der Covid-19-Fälle ab, getrieben durch die BA.4- und BA.5 SARS-CoV-2-Virusvarianten. Über die letzten zwei Wochen ist ebenfalls eine deutliche Zunahme der Belegung von Akutbetten im stationären Bereich feststellbar. Im Gesundheitswesen finden wieder gehäuft Ansteckungen von Gesundheitspersonal sowie von Patienten mit anderen Erkrankungen statt. Insbesondere bei Hochrisikopatienten führt dies zu schweren Verläufen mit Intensivpflegebedarf, welches das Gesundheitspersonal weiter belastet. Auch in Arztpraxen finden sich gehäuft kranke und somit potenziell infektiöse Patientinnen und Patienten ein. Da in den Arztpraxen gehäuft Risikopersonen betreut werden, die eine erhöhte Gefährdung für schwere Krankheitsverläufe zeigen, gilt es diese besonders durch Massnahmen zu schützen. Durch das Tragen der Hygienemasken und weiteren Hygienemassnahmen können Krankheitsübertragungen zwischen dem medizinischen Personal und den Patientinnen und Patienten vermindert werden.
Das Ziel ist, das Risiko von Infektionen in Arztpraxen zu minimieren und die sich akzentuierenden Personalengpässe zu reduzieren. Insbesondere im Hinblick auf die kommenden Sommerferien und den Herbst sollte gerade jetzt die Resilienz des medizinischen Personals gestärkt werden. So ist es wichtig, dass sich Ärztinnen und Ärzte sowie die Mitarbeitenden der Arztpraxen in ihren Ferien wieder erholen können. Auch gibt die Entwicklung der Post-Covid-Erkrankungen Anlass zur Sorge. Deshalb sollten unsere Bemühungen verstärkt werden mit zusätzlichen Massnahmen die Anzahl von Neuerkrankungen zu reduzieren.

Diese Empfehlung der FMH gilt bis auf weiteres. Anpassungen gemäss epidemiologischer Lage wird die FMH entsprechend kommunizieren. Für den stationären Bereich verweist die FMH auf die Empfehlungen von Swissnoso. Gerne weisen wir darauf hin, dass bei Bedarf das Schutzmaterial (Masken, Handschuhe, OP-Mäntel etc.) zu günstigen Konditionen aus den Pandemiebeständen der Armeeapotheke bezogen werden kann. Sie finden das entsprechende Bestellformular (pdf «MERCATO») hier.

Richtlinien für die Akkreditierung von Webinaren durch die SOG

Richtlinien für die Akkreditierung von Webinaren durch die SOG

 

Seit dem 29. Oktober 2020, können nationale Webinare über die SOG Webseite eingereicht und akkreditiert werden. Internationale Webinare werden seit März 2020 akzeptiert und erhalten die gleiche Menge an CME-Punkten, sofern eine nationale (durch das Land, in dem die Veranstaltung stattfindet) oder internationale Akkreditierung (EACCME, AMA-CME, kanadische RCPSC-CME) vorliegt. 

Antragsverfahren:

  • Der Antrag auf CME-Akkreditierung von Webinaren muss gemäss den gleichen Kriterien erfolgen wie bei der Akkreditierung für physische Fortbildungsveranstaltungen.
  • Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung über die SOG Webseite gestellt werden.
  • Das Programm muss in der finalen Version, mit Angabe zu allen Referenten, dem Titel und der Dauer der Präsentationen sowie der für die Diskussion und Q/As vorgesehenen Zeit, gemeinsam mit dem Antrag über die Webseite eingereicht werden.
  • Die Struktur des Webinars umfasst ein Live-Streaming mit der Möglichkeit der direkten Interaktion mit den Teilnehmenden in Form von schriftlichen oder mündlichen Fragen/Kommentaren.
  • Im Falle von Sponsoring durch die Industrie sind mindestens zwei unabhängige Sponsoren erforderlich. Monogesponserte Veranstaltungen werden nicht anerkannt. Als Monosponsoring gilt auch das Sponsoring durch 2 Firmen mit dem gleichen Mutterhaus bzw. das Sponsoring durch 2 an sich unabhängige Firmen, welche jedoch über ein bestimmtes Produkt klar miteinander in Beziehung stehen.
  • Alle Präsentationen der Referenten sollten mit einem "Conflict of Interest-Slide" beginnen.
  • Reine Marketing-Präsentationen sind nicht gestattet.
  • Referenten, dürfen nicht von Firmen (z.B. Pharma) direkt angestellt sein, es sei denn, es handelt sich um einen rein wissenschaftlichen Vortrag ohne jeglichen Bezug zu den Produkten der Firmen.
  • Die Länge des wissenschaftlichen Programms sollte 4 Stunden pro halben Tag nicht überschreiten.
  • Es besteht die Möglichkeit, sich für eine Reihe von Webinaren zum gleichen oder ähnlichen Thema mit einer genehmigten Anzahl von CME-Punkten zu bewerben
  • Um die Anwesenheit der Teilnehmer zu bewerten, werden vom Organisator und/oder Redner 4 Multiple Choice Fragen pro Vortrag vorbereitet, die am Ende des Treffens per E-Mail an den Organisator gesendet werden müssen.
  • Ein Evaluationsbogen wird nach dem Treffen an alle registrierten Teilnehmer versandt.
  • Nur diejenigen Teilnehmer, die den Evaluationsbogen ausgefüllt retournieren, erhalten die Teilnahmebestätigung und CME-Punkte
  • Für das Anschauen von Aufzeichnungen der Webinare können keine CME-Credits vergeben werden.
  • Internationale Webinare erhalten die gleiche Anzahl an CME-Credits wie im ausrichtenden Land.

Akkreditierungsverfahren durch die SOG/CME-Kommission:

  • Die Fortbildungskommission wird die Akkreditierung innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag des Eingangs des Antrags vornehmen.
  • 1h = 1 CME
  • Es werden keine halben CME-Punkte vergeben
  • Die Fortbildungskommission erhält die Evaluationsbögen vom Organisator nach der Veranstaltung, sobald sie gesammelt und analysiert wurden.
Covid-19: Anpassung des Schutzkonzeptes

Covid-19: Schutzkonzept der FMH zum Betrieb von Arztpraxen

Stand 19. Oktober 2022

Seit der Aufhebung der besonderen Lage im März 2022 ist ein Schutzkonzept nicht mehr obligatorisch. Die FMH empfiehlt hingegen, weiterhin ein Schutzkonzept für den Betrieb von Arztpraxen zu verwenden.

Das FMH Schutzkonzept finden Sie >>hier

Hilfsangebot für SOG-Mitglieder: Atemschutzmasken

Hilfsangebot für SOG-Mitglieder: Atemschutzmasken

Informationen: Reduktion der Fortbildungspflicht für das Jahr 2020
NEWS: 17.03.2020

Liebe Mitglieder

Nachdem der Bundesrat gestern die ausserordentliche Lage erklärt und die Massnahmen verschärft hat, senden wir Ihnen hier eine aktualisierte Version des gestrigen Updates zu COVID-19.

Wir müssen als Augenärztinnen und Augenärzte die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten – insbesondere der älteren und kranken, die zur Risikogruppe gehören – gewährleisten aber auch den Schutz unseres Personals und von uns selber sicherstellen. Wir müssen unbedingt vermeiden, dass wir zu einer Verbreitung von COVID-19 beitragen.

Seit heute gilt in der ganzen Schweiz: «Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler und Kliniken, Arztpraxen und Zahnarztpraxen müssen auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.» (COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrats, Art. 10a, Absatz 2)

Auch eine vorübergehende Schliessung der Praxis kann erwogen werden – im Tessin ist dies an unterschiedlichen Orten bereits erfolgt.

Weitere Informationen und Empfehlungen des Präsidiums der SOG:

• Für die tägliche Arbeit von Ophthalmologinnen und Ophthalmologen gewähren die chirurgischen Masken genügend Schutz. Sie benötigen also keine FFP2-Masken. Das BAG hat Empfehlungen zur Anwendung der Schutzmasken publiziert.

• Vermeiden Sie unbedingt, dass Kinder und gefährdete Personen sich gleichzeitig im Wartezimmer aufhalten.

• Organisieren Sie Termine so, dass es kaum zu Wartezeiten kommt (zum Beispiel eine Konsultation alle 30 Minuten).

Weitere Informationen zu COVID-19, etwa von der American Academy of Ophthalmology (AAO) und anderen Organisationen, werden fortlaufend auf unserer SOG Webseite zur Verfügung gestellt.

Nur wenn wir verantwortungsbewusst handeln, können wir zur Reduktion der Infektionen beitragen. Ich appelliere an Ihr Gewissen als Ärztinnen und Ärzte sowie an die soziale Verantwortung, die wir als Gesundheitsfachleute haben.

Freundliche Grüsse und bleiben Sie gesund!

Das Präsidium der SOG

Schreiben betreffend Schutzmasken

Weitere fachspezifische Informationen


BVA - Berufsverband der Augenärzte Deutschland
Tipps für den Personalschutz

Tipps für den Personalschutz

Allgemeine Informationen


Informationskampagne zur Covid-19-Impfung

Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat am 19.12.2020 den ersten Covid-19-Impfstoff für den Schweizer Markt zugelassen.
Unter folgendem Link gelangen Sie zur Informationskampagne des BAG. Gerne erläutern wir die zentralen Eckpunkte der Kampagne und zeigen Ihnen, wo Sie sich informieren können.

Was will die Kampagne zur Covid-19-Impfung?
Die breit angelegte, mehrstufige Informationskampagne wurde am 22. Dezember den Medien vorgestellt (Medienmitteilung).

Wo erhalte ich Informationen?
Am 22. Dezember wurde das Informationsportal zum Thema Impfung für die Bevölkerung aufgeschaltet, mit umfassenden Informationen wo und wann man sich impfen lassen kann, den Impfempfehlungen, Erklärfilmen etc.
Alle beim BAG aktuell verfügbaren Informationen zur Impfung finden Sie hier.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Impfung gegen Covid-19 sind ebenfalls aufgeschaltet: FAQs

Das BAG hat Merkblätter für die Bevölkerung erarbeitet. Sie sind hier aufgeschaltet.

Im Rahmen der Corona-Infolines für die Bevölkerung ist seit dem 22. Dezember eine separate Nummer eingerichtet, die Fragen rund um das Thema Impfen beantwortet:
058 377 88 92
, täglich 6-23 Uhr; de, fr, it, en

Gesundheitsfachpersonen finden Informationen nach wie vor auf der entsprechenden Webseite des BAG und können ihre Fragen zum Thema Impfen wie gewohnt unter folgender Nummer stellen:
058 462 21 00, täglich 7-20 Uhr

Videos von Swissmedic zur Impfung (Entwicklung, Funktionalität, Impfstoffarten)

Welche Impfstrategie verfolgen der Bund und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF)?
Unter diesem Link finden Sie die Medienmitteilung zur Impfstrategie, die am 17.12.2020 publiziert wurde.

Die Impfstrategie sieht vorerst folgende Zielgruppen für die Impfung vor:

  1. Besonders gefährdete Personen (ohne Schwangere)
  2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
  3. Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
  4. Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (z. B. Behindertenheime) und deren Personal
  5. Alle anderen Erwachsenen, die sich impfen lassen möchten.

Kinder und Jugendliche gehören noch nicht zu Zielgruppen der Impfstrategie, da die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppe noch nicht vorliegen.
Für die Durchführung der Impfung sind die Kantone zuständig. 

Wie läuft die Impfung in den Kantonen?
Einige Kantone haben bereits mit der Covid-19-Impfung begonnen. In den meisten Kantonen fällt der Startschuss am 4. Januar 2021.
Alle Informationen zum Vorgehen in den einzelnen Kantonen finden Sie hier: Kontakte in Ihrem Kanton - So schützen wir uns (bag-coronavirus.ch)

WHO - World Health Organization
CDC - Centers for Disease Control and Prevention
Verband Deutschschweizer Ärztegesellschaften VEDAG