Facharztprüfung
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie. Die eidgenössische Facharztprüfung für Ophthalmologie wird zusammen mit der Prüfung des European Board of Ophthalmology (EBO) veranstaltet. Ärztinnen und Ärzte, die den eidgenössischen Facharzttitel für Ophthalmologie und ein Zertifikat des EBO besitzen, sind dazu berechtigt, neben dem Schweizer Titel für Ophthalmologie auch den Titel „Fellow of the European Board of Ophthalmology“ (FEBO) zu tragen.
Seit der Corona Pandemie findet die Prüfung online auf einem von der SOG zur Verfügung gestellten Laptop in Interlaken statt.
Die Prüfung ist identisch mit der EBO Prüfung, welche in ganz Europa durchgeführt wird, mit dem Unterschied, dass Schweizer Kandidatinnen und Kandidaten diese in der Schweiz unter Aufsicht der SOG Prüfungkommission abhalten. Die Prüfung findet auf Englisch statt.
Prüfungsmodalitäten:
Teil 1: Multiple Choice Prüfung mit 52 Fragen (2 Stunden)
Teil 2: Fallpräsentationen: 8 Fragen (2 zu jedem Teilgebiet) (1 Stunde)
Alle Kandidaten erhalten ihre TEST LOG-in Daten direkt vom EBO Office ca. 1 Woche vor der Prüfung.
Prüfungsgebühren
CHF 2'000.- für Assistenten- und Aktivmitglieder der SOG (Zwei-jährige Mitgliedschaft / Begleichung zweier Mitgliedergebühren)
CHF 3'000.- für Nichtmitglieder
Weitere Informationen
- Informationen des SIWF “Facharztprüfung - was gilt?”
- Voraussetzungen des EBO für Prüfungsexpertinnen und -experten aus der Schweiz
- Statistical Monitoring & Validation of EBOD
- SIWF
- Weitere Links und Informationen zur Facharztprüfung Ophthalmologie
Facharztprüfung 2023
ACHTUNG Neues Datum: 12.05.2023
Ort: Congress Center Interlaken
Anmeldung: 01.10.2022 - 01.12.2022
Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft SOG
Verwaltungssekretariat, Prüfungskommission
c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG
Anna Schmidt, Münsterberg 1, CH-4001 Basel
Tel. +41 61 561 53 51
fap-sog@ imk.ch
www.sog-sso.ch
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel «Facharztprüfung – was gilt?»).