TARDOC Begrenzung – Worum geht es?

Ab dem 1. Januar 2027 soll im neuen ambulanten Tarifsystem TARDOC eine Begrenzung der täglich über die Grundversicherung abrechenbaren ärztlichen Leistungen eingeführt werden. 

Diese Regelung soll dazu beitragen, die Kosten im Gesundheitswesen zu kontrollieren. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine solche Begrenzung auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben kann. 

Die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG) verfolgt diese Entwicklung mit grosser Aufmerksamkeit, weil sie erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Patientenversorgung haben könnte.  

Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Patientinnen und Patienten auch künftig zeitnah und wohnortsnah augenärztlich versorgt werden können.