Facharztprüfung

Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie. Die eidgenössische Facharztprüfung für Ophthalmologie wird zusammen mit der Prüfung des European Board of Ophthalmology (EBO) veranstaltet. Ärztinnen und Ärzte, die den eidgenössischen Facharzttitel für Ophthalmologie und ein Zertifikat des EBO besitzen, sind dazu berechtigt, neben dem Schweizer Titel für Ophthalmologie auch den Titel „Fellow of the European Board of Ophthalmology“ (FEBO) zu tragen.

Prüfungsmodalitäten:
Teil 1: Multiple Choice Prüfung mit 52 Fragen (2 Stunden)
Teil 2: Viva Voce Teil (15 Minuten für jedes Teilgebiet, Total 1 Stunde)

Prüfungsgebühren
CHF 1'500.- für Assistenten- und Aktivmitglieder der SOG, YSO (Mitgliedschaft mind. 2 Jahre; d.h. der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft wurde zwei Mal beglichen zum Zeitpunkt der Prüfung)
CHF 3'000.- für Nicht SOG-Mitglieder

Prüfungssprache: Englisch

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).

Ausnahmeregelung:
Wer bereits vor dem 1. Januar 2010 in der Schweiz in Weiterbildung war und sämtliche Bedingungen des angestrebten Facharzttitels erfüllt, kann zur Facharztprüfung zugelassen werden. (Art. 69, Abs. 3bis WBO).

Ärztinnen und Ärzte, welche von dieser Ausnahmeregelung profitieren möchten, müssen vor der Anmeldung zur Facharztprüfung zwingend eine Standortbestimmung beim SIWF via e-Logbuch erstellen lassen (oder Überprüfung mittels Titelgesuch), womit durch die zuständige Titelkommission rechtsverbindlich festgestellt wird, ob sämtliche Bedingungen des Programms erfüllt sind. Dies ist mit einem Schreiben der Geschäftsstelle des SIWF auszuweisen, in welchem auf die Ausnahmebestimmung von Art. 69 Abs. 3bis WBO hingewiesen wird.

Anwendbar sind die Bestimmungen des WBP vom 1. Juli 2014, letzte Revision 01. April 2020. Siehe www.sog-sso.ch > Weiterbildung > Weiterbildungsprogramm Facharzt für Ophthalmologie.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich am zum Zeitpunkt der Prüfung  in ihrem letzten fachspezifischen Weiterbildungsjahr für Ophthalmologie (siehe Ziffer 2.1 des Weiterbildungsprogramms) befinden, sind eingeladen sich auf der Webseite der SOG anzumelden (www.sog-sso.ch > Weiterbildung > Facharztprüfung für Ophthalmologie).

Die Online-Anmeldung zur Facharztprüfung für Ophthalmologie muss via SOGVerwaltungssekretariat erfolgen. Bei einer Anmeldung direkt via EBO ist die Erlangung des Facharzttitels für Ophthalmologie nicht möglich. Die Weiterleitung der Anmeldungen der Kandidaten an die EBO erfolgt über das SOG Verwaltungssekretariat.

Weitere Informationen

 

Facharztprüfung 2025

Datum: Freitag, 16. Mai 2025

Ort: Interlaken, Congress Kursaal, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken

Anmeldung: 01.10.2024 - 01.12.2024
Zum Anmeldeformular

Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft SOG
Verwaltungssekretariat, Prüfungskommission
c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG
Anna Schmidt, Münsterberg 1, CH-4001 Basel
Tel. +41 61 561 53 51
fap-sog@STOP-SPAM.imk.ch
www.sog-sso.ch

Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel «Facharztprüfung – was gilt?»).