Lockerung der COVID-19 Massnahmen des Bundesrats

Gerne weisen wir Sie auf die Lockerungen der COVID-19 Verordnung 2 hin:

Gesundheitsfachpersonen dürfen ab dem 27.04.2020 wieder sämtliche Eingriffe ambulant durchführen; auch Eingriffe, die nicht dringend sind. Dies betrifft zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in Praxen, Physiotherapeuten oder medizinische Masseure. Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen und ihre ambulanten Angebote wieder öffnen.

Weitere Informationen finden Sie hier, sowie auf der Webseite des BAG.