In der Tat zeigen sich in der Abrechnung für diese Operation aus unterschiedlichen Gründen deutliche Kostenunterschiede, welche für die breite Öffentlichkeit sowie für die Patienten schwer nachvollziehbar sind. Die Unterschiede betreffen einerseits die Kosten für die Operationspauschale, welche je nach Krankenkasse variieren, sowie die Kosten für die unterschiedlichen Linsen, welche für den Eingriff gewählt werden können. Während für die sphärische Linse keine Mehrkosten anfallen, kann dies bei asphärischen Linsen der Fall sein. Weitere Speziallinsen ziehen infolge einer eingehenden Beratung zur individuellen Patientensituation sowie höheren Einkaufspreisen Mehrkosten nach sich. Die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG) wurde hierzu um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Im Rahmen eines Interviews gab SOG-Präsident Prof. Dr. med. Christoph Kniestedt Auskunft.
Als Fachgesellschaft ist es der SOG ein zentrales Anliegen, Transparenz, Qualität und ethisches Verhalten in der augenärztlichen Versorgung sicherzustellen. Aus diesem Grund ordnen wir im Folgenden einige Aussagen der Sendung ein und liefern relevante Hintergründe zur aktuellen Praxis in der Schweiz.
Die SOG als Vorreiterin bei Operationspauschalen in der Schweiz
Die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG) hat als erste Fachgesellschaft in der Schweiz freiwillig die Einführung von Pauschalen für Kataraktoperationen vorangetrieben. Diese wegweisende Initiative ermöglichte eine rund 10 % kostengünstigere Durchführung der Operation im Vergleich zur herkömmlichen Abrechnung über den Einzelleistungstarif TARMED.
Die Höhe der Pauschalen variiert – sie liegt zwischen CHF 1800.– und CHF 2011.–. Diese Unterschiede ergeben sich aus separaten Verhandlungen, die von verschiedenen Krankenkassenverbänden geführt wurden. Welche Pauschale letztlich zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Krankenkasse des Patienten oder der Patientin ab – nicht vom behandelnden Augenarzt oder der Augenärztin.
Im Rahmen der Pauschalen wurde die sphärische Linse gemäss dem WZW-Prinzip (wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich) als Standard definiert. Bei allen anderen Intraokularlinsen können zusätzliche Kosten entstehen. Diese umfassen etwa aufwändigere Voruntersuchungen, eine individuellere Beratung, die Auswahl einer Speziallinse, zumeist höhere IOL Kosten oder gegebenenfalls den Einsatz eines Femtosekundenlasers. Die Höhe dieses Zuschlags – der ausdrücklich nicht allein durch die Linse bedingt ist – kann von jeder Ärztin und jedem Arzt individuell festgelegt werden.
Klare Haltung gegenüber unethischem Verhalten
Die SOG spricht sich auch in diesem Zusammenhang klar und deutlich gegen unlautere Werbung, intransparente Geschäftsmodelle, überhöhte Preise und unethische Beratung aus. Sie engagiert sich seit Langem aktiv gegen solche Praktiken – sowohl innerhalb der Fachgesellschaft als auch in der öffentlichen Kommunikation.
Stellungnahme zu den Zusatzkosten für monofokale asphärische Intraokularlinsen |14. April 2025
Die nachfolgende Aussage der SOG betreffend Zusatzkosten für monofokale asphärische Intraokularlinsen wurde im Vorfeld der Sendung zur Verfügung gestellt und dort in einer gekürzten Form wiedergegeben. Anbei die vollständige Fassung:
“Die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft SOG empfiehlt, die Zusatzkosten der monofokalen asphärischen Intraokularlinsen nicht als Mehrkosten im Einkauf zu deklarieren. Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus einem Aufklärungsgespräch über die individuellen refraktiven Möglichkeiten, nicht kassenpflichtigen Zusatzuntersuchungen und Mehrkosten im Einkauf. Nicht kassenpflichtige Intraokularlinsen sind asphärisch monofokal, asphärisch multifokal oder EDOF (Extended Depth of Focus) oder asphärisch torisch (Korrektur der Hornhautverkrümmung). Die Informationsgespräche zu diesen Intraokularlinsen sind keine Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG). Für die Beratung zur Auswahl einer Speziallinse kann somit eine Gebühr erhoben werden, welche ebenfalls allfällige weitere nicht kassenpflichtige Zusatzuntersuchungen umfasst.”
Ausführliche Informationen für Patientinnen und Patienten zu Intraokularlinsen und weiteren augenmedizinischen Themen stellt die SOG auf ihrer Website unter der gleichnamigen Rubrik zur Verfügung. Siehe hier.